«Betreten verboten» für Stangensucher
Seit Mitte Februar gilt im bündnerischen Grüsch und Umgebung nachts ein Verbot, sich abseits der Strassen aufzuhalten. Dies zum Schutz des Wildes, das sich in dieser Zeit in Dorfnähe befindet. In der Vergangenheit wurde das Wild zu oft durch Stangensucher gestört.
UT
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