Corona-Krise: Einigung für Geschäftsmieten in Basel-Stadt
Mieter von Geschäftsliegenschaften in Basel-Stadt sollen bei einer Einigung mit dem Vermieter nur ein Drittel ihres Zinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet.
UT
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