Crans-Montana VS verärgert Opferanwälte
Die Walliser Staatsanwaltschaft hat den Antrag der Gemeinde Crans-Montana VS, sich im Strafverfahren zur Brandkatastrophe als geschädigte Partei anzuerkennen, abgelehnt. RTS-Recherchen zeigen nun: Crans-Montana VS hat gegen diesen Entscheid Beschwerde eingereicht – die Opferanwälte sind empört.
UT
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