Fall Marie: keine lebenslängliche Verwahrung
Der brutale Mord an der 19-jährigen Marie sorgte vor 5 Jahren für Fassungslosigkeit. Der Täter wurde im letzten Herbst vom Waadtländer Kantonsgericht zu lebenslänglicher Haft und lebenslänglicher Verwahrung verurteilt - das Bundesgericht hat die lebenslängliche Verwahrung nun aufgehoben.
UT
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