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Fall Peter Hans Kneubühl: Verwahrung oder nicht?

Peter Hans Kneubühl bezeichnet sich selbst nicht als geisteskrank. Kommt das Gericht zu einem anderen Schluss, droht dem 76-Jährigen eine Verwahrung. Mit Einschätzungen nach dem Prozess von SRF-Korrespondentin Mirjam Spreiter.

UT
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