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Kein Mordversuch

Das Urner Obergericht korrigiert sein früheres Urteil im Fall des ehemaligen Barbetreibers Ignaz Walker. Statt 15 Jahre Gefängnis wegen Mordversuchs, erhält er nur noch 2 Jahre und vier Monate Gefängnis wegen Gefährdung des Lebens. Diese Strafe hat Ignaz Walker längst abgesessen. Er darf jetzt sogar...

UT
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