Keine Asylunterkunft in Bettwil
Ein Rechtsgutachten des Kantons kommt zum Schluss, dass in Bettwil die Umnutzung der Militäranlage in eine befristete Asylunterkunft ohne Baubewilligungsverfahren nicht zulässig ist. Die Erleichterung im 560-Einwohner Dorf ist gross, ebenso die Ernüchterung bei der Kantonsregierung.
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