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Noch keine Entschädigung bei Rückzonungen von Bauland im Wallis

1'000 Hektaren Land muss der Kanton Wallis rückzonen, so will es Raumplanungsgesetz des Bundes. Damit verliert dieser Boden an Wert. Allfällige Entschädigungen für Landbesitzer sind aber noch nicht in Sicht.

UT
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