Rustico-Streit: Zwist um Ferienvermietung
Im Tessin können Rustico-Besitzer ihre umgebauten Ställe ausserhalb der Bauzonen an Feriengäste vermieten – für eine Dauer von weniger als 90 Tage brauchen sie dafür keine Baubewilligung. Aus Sicht des Bundesamtes für Raumplanung ist das problematisch.
UT
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