Untersuchung des Regierungsrat im Fall Lucie
Die Aargauer Vollzugsbehörden haben bei der bedingten Entlassung des 25-jährigen Schweizers, der später das Au-Pair-Mädchen Lucie tötete, keine Pflichten verletzt. Allerdings lief in der Praxis nicht alles rund, wie eine Administrativuntersuchung zeigt.
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