Weniger Kirchengeläut durch Gerichtsentscheid
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gibt einem Ehepaar grösstenteils Recht, das sich durch das nächtliche Kirchengeläut in Wädenswil ZH gestört fühlt. Laut dem Urteil darf die Kirche in der Nacht nur noch stündlich läuten.
UT
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