Behörden dürfen bald Handys von Asylsuchenden überprüfen
Der Bund kann voraussichtlich ab dem 1. April 2025 Daten aus Handys, Computern und anderen Datenträgern zur Identifikation von Asylsuchenden auswerten. Der Vorstoss kommt von der SVP und wurde im Parlament gutgeheissen. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe sieht darin einen zu grossen Eingriff in die Privatsphäre der Asylsuchenden.
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