Bund setzt strenge Swissness-Regeln durch
Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) vom Bund hat einen Prozess gegen einen ausländischen Finanzdienstleister mit Sitz in Zug gewonnen. Die Firma BDSwiss AG wirbt mit der Schweizer Herkunft, ist aber laut Urteil zu wenig «schweizerisch». Denn seit 2017 gilt: Nur wo wirklich Schweiz drin ist, darf auch Schweiz draufstehen. Dafür sorgt die Swissness-Gesetzgebung. Wer vom Swissness-Mehrwert profitieren wolle, so das IGE, müsse die gesetzlichen Regeln einhalten und dies im Klagefall auch nachweisen können.
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