Corona-Leaks-Affäre: Bundesgericht schützt die Informanten
Durch einen Zufall stiess ein Ermittler des Bundes auf verdächtige Mails zwischen Ringier-Chef Marc Walder und dem damaligen Kommunikationschef des Innendepartements, Peter Lauener. Die Bundesanwaltschaft ermittelte deshalb wegen Amtsgeheimnisverletzung. Doch jetzt hat das Bundesgericht entschieden, dass die Bundesanwaltschaft den E-Mail-Verkehr nicht für die Strafuntersuchung verwenden darf. Der journalistische Quellenschutz sei in diesem Fall höher zu gewichten als das Bedürfnis, den Sachverhalt aufzuklären.
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