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Frist abgelaufen: Schweizer Bahnhöfe noch nicht behindertengerecht

Unterwegs mit Gehbehinderten im nicht barrierefreien öffentlichen Verkehr der Schweiz: Das Behindertengleichstellungsgesetz trat 2004 in Kraft: Demnach müssen innerhalb von 20 Jahren – also bis Ende 2023 – alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz behindertengerecht sein. Und doch sind dies viele Bahnhöfe, Bus- und Tramhaltestellen noch nicht. Ersatzlösungen sind jetzt Pflicht. Doch für Rollstuhlfahrende bedeuten diese oft viel Mühsal.

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