Ins Gefängnis wegen unbezahlter Bussen
Wer eine Busse nicht bezahlt und auch auf die Mahnungen nicht eingeht, der muss seine Busse im Gefängnis absitzen. Das ist die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Häufig wegen Bagatelldelikten. Doch diese Strafe führt dazu, dass die sonst schon oft überfüllten Gefängisse noch mehr an ihre Kapazitätsgrenzen kommen. Letztes Jahr machten Ersatzfreiheitsstrafen 53 Prozent aller Einweisungen in Gefängnisse aus. In absoluten Zahlen: 4964. Im Kanton Bern ist eine Auslagerung in Container vom Parlament abgelehnt worden. Das Problem bleibt.
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