Kinder von Regenbogenfamilien: Ab Geburt rechtlich abgesichert
Die sogenannte Stiefkindadoption für Regenbogenfamilien soll künftig einfacher werden. So wollen es der Bundesrat und die zuständige Kommission. Der Nationalrat hat darüber diskutiert und entschieden: Kinder von Regenbogenfamilien sollen schon ab Geburt rechtlich abgesichert sein. Dies auch dann, wenn sie über eine Samenspende im Ausland oder über eine private Samenspende gezeugt worden sind. Die zuständige Rechtskommission des Nationalrates (RK-S) ging sogar weiter als der Bundesrat, der sich mit dem Anliegen grundsätzlich einverstanden zeigt. Denn mit der Zustimmung des Rates wurde auch die Voraussetzung eines seit mindestens drei Jahren bestehenden, gemeinsamen Haushaltes aus der Vorlage gestrichen. Als Nächstes muss sich der Ständerat über die Vorlage beugen.