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Tabuthema Abtreibungen: Betroffene erzählen

Abtreibungen sind in der Schweiz bis heute im Grundsatz eine Straftat, denn sie sind im Strafgesetzbuch geregelt. Eine Bestrebung dies zu ändern, wurde im März in der diesjährigen Frühlingssession knapp abgelehnt. Die Grüne und Sozialdemokratische Fraktion war dabei eher dafür, während die Fraktion der SVP und der Mitte eher dagegen gestimmt haben. Der Verein Sexuelle Gesundheit Schweiz hat sich für den Vorstoss eingesetzt. Dass Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, produziere weiter Stigmatisierungen. Auch der Generealsekretär der Schweizerische Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe SGGG, Thomas Eggimann, bedauert den Entscheid. Für viele Frauen beginnt mit einer ungewollten Schwangerschaft ein Leidensweg. Sie müssen gegen eigene verinnerlichte Glaubenssätze und gegen Moralvorstellungen der Gesellschaft ankämpfen. Betroffene fühlen sich deshalb oft alleingelassen. Immer mehr kämpfen gegen das gesellschaftlich verbreitete Schweigen an. In Aarau gibt es seit über einem Jahr die erste Selbsthilfegruppe der Schweiz zum Thema. Kommen dürfen alle – vor oder nach der Abtreibung.

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