Opfer von Vergewaltigung: Ihr Körper fiel in eine Schockstarre
Heute ist der Straftatbestand Vergewaltigung in der Schweiz nur dann erfüllt, wenn dem Opfer Gewalt angetan, es vom Täter bedroht oder anderweitig genötigt wurde. Vom Opfer wird erwartet, dass es sich wehrt. Viele Opfer von sexuellen Übergriffen fallen aber während der Tat in eine Schockstarre. Diesem Phänomen, dem sogenannten «Freezing» soll nun bei der laufenden Modernisierung des Sexualstrafrechts Rechnung getragen werden. Die Kampagne «Nur Ja heisst Ja» fordert, dass Geschlechtsverkehr ohne klare Zustimmung als Vergewaltigung gilt. Gegenüber der Rundschau erzählt eine Betroffene, wieso sie sich für diese Änderung einsetzt.
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