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Anzeigepflicht bei Missbrauch in der katholischen Kirche

Der Kanton Tessin verpflichtet die katholische Kirche neu, Missbrauchsfälle innerhalb von 30 Tagen der Justiz zu melden. Eine Regelung, die von Kirche und Justiz begrüsst wird, und ein Schritt für mehr Prävention und klare Signale an die Opfer.

UT
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