Asbest-Opfer können doch auf Schadenersatz hoffen

UT
11.03.20143 Min

Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat ein aufsehenerregendes Urteil gefällt: bei Asbest-Opfern ist eine Verjährungsfrist von 10 Jahren unzulässig. Das heisst, Angehörige können wieder auf Schadenersatz hoffen. Mit Einschätzungen von Frédéric Krauskopf, Spezialist für Verjährungsfragen...

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