Der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat ein aufsehenerregendes Urteil gefällt: bei Asbest-Opfern ist eine Verjährungsfrist von 10 Jahren unzulässig. Das heisst, Angehörige können wieder auf Schadenersatz hoffen. Mit Einschätzungen von Frédéric Krauskopf, Spezialist für Verjährungsfragen...