„Ausnahmezustand“ in Frankreichs Verfassung
Seit den Attentaten in Paris vom November können die Sicherheitskräfte ohne richterliche Genehmigungen Hausdurchsuchungen durchführen oder auch Verdächtige festhalten, ohne sie einem Richter vorzuführen. Heute hat die französische Regierung beschlossen, diesen Ausnahmezustand in der Verfassung zu ve...
UT
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