Bankgeheimnis nicht verletzt
Rudolf Elmer hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen.
UT
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Rudolf Elmer hat das Bankgeheimnis nicht verletzt. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden und die Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft abgewiesen.