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Beim «Frauenstreik» gelten die üblichen Streik-Rechte nicht

Trotz des Namens «Frauenstreik»: Geschützt durch das Streikrecht wären die Streikenden wohl nicht – sie riskierten im Extremfall eine Entlassung. Ob Streik oder Demonstration – die Forderungen bleiben gleich: Mehr Lohn, mehr Zeit, mehr Respekt.

UT
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