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Bis zu 300 Millionen Franken für Fürsorgeopfer

Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen mit bis zu 300 Millionen Franken entschädigt werden. Der Gegenvorschlag des Bundesrates sieht damit weniger Geld vor als die Wiedergutmachungs-Initiative.

UT
14.01.20152 Min
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