Bund muss Kläger Mehrwertsteuer auf Billag zurück erstatten
Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Mann Recht gegeben, der verlangt hatte, dass ihm die Mehrwertsteuer auf der Radio- und Fernsehgebühr zurück bezahlt wird. Damit stellt sich die Frage, ob der Entscheid für alle Gebührenzahler gelten soll.
UT
Mehr von Tagesschau