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Bundesgericht: Kein Schadenersatz wegen Corona-Massnahmen

Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass die vom Bundesrat während der Corona-Pandemie erlassenen Massnahmen nicht widerrechtlich waren. Damit fehlt es an der gesetzlichen Grundlage für den von über 10’000 Personen beantragten Schadenersatz.

UT
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