Bundesgericht: Lohn für Sexarbeit kann eingefordert werden
Wer die Arbeit einer Sexarbeiterin in Anspruch nimmt, muss dafür zahlen wie für jede andere Dienstleistung – urteilt das Bundesgericht.
UT
04.02.20212 Min
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Wer die Arbeit einer Sexarbeiterin in Anspruch nimmt, muss dafür zahlen wie für jede andere Dienstleistung – urteilt das Bundesgericht.