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Bundesgericht revidiert Schleudertrauma-Urteil

Schmerzen, die keine medizinisch erklärbare Ursache haben, müssen von der IV genauso behandelt werden wie andere. Das Bundesgericht verlangt in einem Urteil, dass zum Beispiel Patienten mit einem Schleudertrauma ganzheitlich betrachtet werden.

UT
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