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Bundesgericht rüffelt Luzern wegen Prämienverbilligungen

Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, entscheidet das Netto-Familien-Einkommen. Der Kanton Luzern hat die Schwelle in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesenkt – zu Unrecht, befindet jetzt das Bundesgericht.

UT
26.01.20192 Min
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