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Bundesverwaltungsgericht pfeift Steuerverwaltung zurück

Leitet die Schweiz Daten an Steuerbehörden im Ausland weiter, müssen Namen von Dritten unkenntlich gemacht werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es stellt sich damit gegen die Steuerverwaltung und das Finanzdepartement.

UT
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