BVG-Mindestzinssatz steigt auf 1.25 Prozent
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge von 1 auf 1.25 Prozent an. Damit wachsen die Guthaben in der 2. Säule ab 2024 etwas stärker als bisher.
UT
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Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge von 1 auf 1.25 Prozent an. Damit wachsen die Guthaben in der 2. Säule ab 2024 etwas stärker als bisher.