Deutschland stellt Dublin-Verfahren in Frage
Anders in Deutschland: Eigentlich müssten Flüchtlinge ihre Asylanträge in dem EU-Land stellen, das sie auf ihrer Flucht als erstes betreten. So schreibt es das Dublin-Abkommen vor. Doch Deutschland setzte das Abkommen für syrische Flüchtlinge aus. Die Schweiz hält im Prinzip daran fest.
UT
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