Dublin-Abkommen auf dem Prüfstand
Gemäss Dublin-Abkommen dürfen Flüchtlinge nur in ihrem europäischen Ankunftsland einen Asylantrag stellen. Nach mehreren anderen Ländern hält sich nun auch Deutschland nicht mehr an diese Vereinbarung, was das Abkommen für Experten in Frage stellt.
UT
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