Dublin-Verfahren steht in Frage
Eigentlich müssen Flüchtlinge ihre Asylanträge in dem EU-Land stellen, das sie auf ihrer Flucht als erstes betreten haben. So schreibt es das sogenannte Dublin-Abkommen vor. Doch Deutschland setzte das Abkommen für syrische Flüchtlinge aus. Die Schweiz hält im Prinzip daran fest.
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