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Ehemalige Verdingkinder erhalten weniger Rente

Als Zeichen der Anerkennung des zugefügten Leid sprach das Parlament den ehemaligen Verdingkindern eine Entschädigung von 25'000 Franken zu. Doch die Freude währte nur kurz. Das Schmerzensgeld kann bei Betroffenen zu einer Kürzung der Ergänzungsleistung führen.

UT
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