Eigenes Risiko bei Schrotkugeln im Hirschpfeffer
Der Biss auf eine Schrotkugel in einem Hirschpfeffer gilt nicht als Unfall. Geschossrückstände im Wildpfeffer seien nichts Aussergewöhnliches. Das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern hat letztinstanzlich entschieden, dass die Unfallversicherung deshalb für entstandene Zahnschäden nicht auf...
Mehr von Tagesschau