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Einschränkungen beim Status S stossen auf Unverständnis

Nur wer in der Ukraine am Leib und Leben gefährdet ist und in die Schweiz flüchtet, soll in Zukunft den Status S erhalten. Die übrigen ukrainischen Flüchtlinge sollen ein Asylgesuch stellen. Bei Flüchtlingshilfswerken und Betroffenen löst dieser bundesrätliche Entscheid Unverständnis aus.

UT
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