Gesetzliche Frauenquote für Unternehmen in Deutschland
Ab 2016 soll bei der Neuwahl von Aufsichtsräten voll mitbestimmungspflichtiger und börsennotierter Unternehmen eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent gelten. Betroffen davon sind 114 Grossunternehmen. Wird die Quote nicht erreicht, bleiben die Stühle im Aufsichtsrat frei.
UT
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