Keine Formularpflicht für Vermieter
Vermieter können auch künftig den vorherigen Mietzins verschweigen, wenn sie mit neuen Mietern einen Vertrag eingehen. Und eine Mietzinserhöhung müssen sie entsprechend auch nicht begründen. Nach dem Nationalrat verzichtet auch der Ständerat auf eine entsprechende Revision des Mietrechts im OR.
UT
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