Keine lebenslängliche Verwahrung
Der Täter im Mordfall Rupperswil wird zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Anschliessend wird er ordentlich, aber nicht lebenslänglich verwahrt.
UT
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Der Täter im Mordfall Rupperswil wird zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Anschliessend wird er ordentlich, aber nicht lebenslänglich verwahrt.