Keine lebenslange Verwahrung für Mörder von Lucie
Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Mörders von Lucie aufgehoben. Laut den Richtern darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter auf Lebzeiten als nicht behandelbar erachtet wird. Das sei hier nicht der Fall.
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