AudiodeskriptionÜberspringen zum Inhalt

Moneyhouse muss Praxis ändern

Der Finanz-Informationsdienst „Moneyhouse“ darf künftig nur noch diejenigen Daten einer Person speichern, die sich auf deren Kreditwürdigkeit beziehen. Dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist wegweisend.

UT
Mehr von Tagesschau

Mehr aus "Tagesschau"

Auch interessant