Nachholbedarf bei der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr
Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt, dass alle Haltestellen des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz bis Ende 2023 behindertengerecht sind. Zwei Drittel der Haltestellen für Bus und Tram sind aber noch nicht barrierefrei. Bei den Bahnhöfen werden es bis Ende Jahr nur gut die Hälfte sein.
UT
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