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Neue Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

Der Bundesrat hat in Sachen Bundesanwaltschaft einen Grundsatzentscheid gefällt: Die Aufsicht über die obersten Ankläger- das heisst im Moment vor allem über Bundesanwalt Valentin Roschacher - soll in Zukunft allein beim eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement liegen.

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