Personen-Freizügigkeit
Schweizer Bürger dürfen überall in der EU arbeiten und wohnen. Dieses Recht haben umgekehrt auch EU-Bürger, die in die Schweiz ziehen wollen. Seit 15 Jahren gilt diese sogenannte Personen-Freizügigkeit. Mit einer Einschätzung von Hanspeter Trütsch.
UT
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