Peter Hess hat Verweis erhalten
Die Zuger Selbst-Regulierungsorganisation hatte die Buchführung von Nationalratspräsident Hess untersucht. Sie hat ihm wegen eines fehlenden Handelregisterauszugs einen Verweis erteilt.
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Die Zuger Selbst-Regulierungsorganisation hatte die Buchführung von Nationalratspräsident Hess untersucht. Sie hat ihm wegen eines fehlenden Handelregisterauszugs einen Verweis erteilt.