Postcom: Essens-Lieferanten gelten neu als Pöstler
Reine Kurierfirmen, die Essen von Gastro-Betrieben an Kunden liefern, verfolgen laut Postcom eine postalische Tätigkeit. Damit werden sie meldepflichtig – und müssen gewisse Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen einhalten. Zwei Unternehmen wehren sich dagegen.
UT
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