Prozess gegen Zürcher Raser
Der Autofahrer, der vor zwei Jahren am 1. Mai in eine Menschenmenge gefahren ist, steht vor Gericht. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe.
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Der Autofahrer, der vor zwei Jahren am 1. Mai in eine Menschenmenge gefahren ist, steht vor Gericht. Ihm drohen bis zu 20 Jahre Freiheitsstrafe.