Scheidungskinder ab 6 Jahren werden angehört
Ein Richter muss Kinder ab sechs Jahren anhören, wenn er bei der Scheidung oder Trennung der Eltern Weisungen erlässt, die die Kinder betreffen.
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Ein Richter muss Kinder ab sechs Jahren anhören, wenn er bei der Scheidung oder Trennung der Eltern Weisungen erlässt, die die Kinder betreffen.